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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Vertragsgegenstand 

Der Vertragsgegenstand sind alle Leistungen der SeeRabauken. Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehungen zwischen den SeeRabauken, Inhaberin Jana Koppermann (nachfolgend “Veranstalter” genannt) und Kunden:innen (nachfolgend “Kunde” genannt), die bei den SeeRabauken Leistungsangebote wahrnehmen. 

 

§ 2 Risiken der Veranstaltungen 

Der Veranstalter versucht die Kunden nach ihrem Können und ihren Voraussetzungen, die dem Veranstalter vorab genannt wurden, zu beraten. Stand Up Paddeln, Kanufahren sowie Wandern sind Risikosportarten: Für Schäden, die sich Kunden selbst oder anderen zufügen, sind die Kunden selbst verantwortlich. Ein gewisses Restrisiko lässt sich auch bei umsichtiger Betreuung nicht gänzlich ausschließen. Dessen muss sich jeder Kunde stets bewusst sein.  

Bei Sturm- oder Gewitterwarnung ist umgehend die Verleihstation anzupaddeln und das Material zurückzugeben. 

  

§3 Kundenkreis & Teilnahmevoraussetzungen 

§3.1 für den Menschen 

An allen Leistungen der SeeRabauken kann jede volljährige Person nach Anmeldung teilnehmen. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. 

Leistungsberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist und Wassersport (Stand Up Paddeln, Kanufahren) sowie Wandern (so dies bei einer Veranstaltung vorkommt) ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. 

Voraussetzung für die Teilnahme an allen Wassersportleistungen ist die Fähigkeit mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Ist dies nicht der Fall, übernimmt der Veranstalter für daraus entstehende Schäden keine Haftung.  

Die Leistungsteilnahme unter Einfluss von bewusstseinsverändernden Medikamenten, Alkohol oder Drogen ist untersagt. 

 §3.2 für den Hund 

Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Meldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass der teilnehmende Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat. 

Über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes sowie Läufigkeit/Trächtigkeit bei Hündinnen muss mit der Anmeldung zur Leistung informiert werden. Der Veranstalter ist berechtigt, den Hund bei Läufigkeit oder ansteckenden Krankheiten von der Leistung auszuschließen. 

Da die Leistungen in der Öffentlichkeit stattfinden, sind alle Hunde an der Leine zu führen. Es ist ein Sicherheitsabstand zu anderen Hunden und Menschen einzuhalten. 

  

§4 Anmeldung 
Mit der Anmeldung zu einer von den SeeRabauken angebotenen Leistung werden die AGB / Teilnahmebedingungen der SeeRabauken anerkannt. Die Anmeldung kann per Kontaktformular der Webseite, E-Mail, telefonisch, per WhatsApp oder persönlich vor Ort erfolgen. Mit der schriftlichen Anmeldung oder mündlichen Vereinbarung wird der gewünschte Vertrag verbindlich. 

Der Veranstalter behält sich vor, ohne Angabe von Gründen Kunden oder Hunde abzulehnen. 

  

§5 Zahlungsbedingungen 
Mit der Rechnung ist die Zahlung des jeweiligen Rechnungsbetrages fällig. Die Zahlung erfolgt im vorgegebenen Zeitraum und mittels einer der angegebenen Zahlungsmöglichkeiten. 

 

§6 Rücktritt/Stornierung 

§6.1 Rücktritt durch den Veranstalter 

Wegen mangelnder Beteiligung (Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Veranstaltungs-Ausschreibung wird nicht erreicht) oder durch Ausfall des Veranstalters können Leistungen abgesagt werden. Eine Rückerstattung der Leistungsgebühr erfolgt in voller Höhe. Für den Kunden entstandene Anfahrts- und/oder Übernachtungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. 

Bei Gründen höherer Gewalt (z.B. zu hohen Temperaturen über 30°C, Regenfluten, starker Wind oder Sturm, Unwetter, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Materials durch Kollisionen oder Vandalismus sagt der Veranstalter die Leistung ab (in der Regel einen Tag vorher per E-Mail/SMS/WhatsApp) und dem Kunden entstehen keine Kosten. Zu diesem Zwecke braucht der Veranstalter von jedem Kunden eine Erreichbarkeit (im besten Fall eine Mobilfunknummer). Kunden können nach Absage durch den Veranstalter für das Angebot einen neuen Termin wählen, einen Gutschein erhalten oder auf Wunsch das Geld zurückerstattet bekommen. 

Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Stört ein Kunde in wiederholtem Maße die Leistung oder widersetzt sich Anweisungen des Veranstalters, so kann der Veranstalter ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten und den Kunden von der weiteren Teilnahme ausschließen. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht. 

§6.2 Rücktritt durch den Teilnehmer 

Eine Anmeldung ist verbindlich. Für den Fall, dass der Kunde oder die Gruppe oder einzelne Teilnehmer einer Gruppe trotz Wetterfreigabe unsererseits aus unvorhergesehenen Gründen stornieren, gelten die nachfolgenden Rücktrittskosten: 

- bis 30 Tage vor Leistungsbeginn ist die Stornierung kostenlos 

- bis 15 Tage vor Leistungsbeginn sind 50% des Leistungspreises zu entrichten 

(oder wir finden, um unnötige Stornierungskosten zu vermeiden, gemeinsam einen Ersatztermin) 

- bei einer späteren Stornierung oder bei Nichtantritt ist die gesamte Leistungsgebühr zu entrichten 

- bei Abbruch/vorzeitiger Beendigung der Leistung ist ebenfalls die gesamte Leistungsgebühr zu entrichten. Eine anteilige Rückerstattung erfolgt nicht. 

- Bei einer Verspätung des Kunden während der Leistungsbeanspruchung wird die Zeit nicht an die Leistung ran gehangen oder nachgeholt. Eine anteilige Rückerstattung erfolgt nicht.  

Die Stornierung der Leistung durch den Teilnehmer erfolgt schriftlich via E-Mail. Wer kurzfristig storniert, d.h. innerhalb von 48h vor der Veranstaltung, muss zusätzlich eine Nachricht per SMS/WhatsApp senden oder telefonisch dem Veranstalter die Stornierung mitteilen. 

 

§7 Sicherheit, Verhaltens- und Sorgfaltspflicht 
§7.1 durch den Veranstalter  

Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Materials werden durch den Veranstalter mittels regelmäßiger Inspektionen sichergestellt.  

Der Veranstalter ist bei einer die Gesundheit gefährdenden Situation aufgrund der Wetterlage (Sturm, Unwetter, starker Nebel u. ä.) berechtigt Veranstaltungen abzusagen. In diesem Falle hat der Kunde keinen Anspruch auf Kostenerstattung von Nebenkosten (Anreise, Hotelübernachtung etc.). 

 §7.2 durch den Kunden 

Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. 

Der Kunde verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Miet-/Gegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden und Verschmutzungen, die der Kunde bei der Benutzung verursacht hat, werden auf dessen Kosten entfernt. Auf vorhandene Schäden ist der Veranstalter vor der Nutzung hinzuweisen. Zum festgelegten Rückgabezeitpunkt hat der Kunde dem Veranstalter die Mietsache vollständig und persönlich zurückzugeben. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Kund verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen 

Der Kunde hat die Verpflichtung, insbesondere bei sich plötzlicher Veränderung der Wetterlage (z.B. Sturm oder Gewitter) umgehend ans Ufer anzupaddeln und das Material beim Veranstalter zurückzugeben. 

Fahrverbote und private Gebote in Bereichen nicht öffentlicher Grundstücke oder Vogel-/Fisch-/Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind einzuhalten. Wiesen, Weiden und Felder an den Ufern sind teilweise in privatem Besitz und dürfen nicht betreten werden. 
Wertgegenstände (wie Geldbörsen/Handys/Schlüssel/Brillen etc.) sind gegen Verlust zu sichern. 

Voraussetzung für die Teilnahme an allen Wassersportleistungen ist die Fähigkeit mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Ist dies nicht der Fall, übernimmt der Veranstalter für daraus entstehende Schäden keine Haftung.  

Die Leistungsteilnahme unter Einfluss von bewusstseinsverändernden Medikamenten, Alkohol oder Drogen ist untersagt. 

  

§8 Haftung 
Die Teilnahme an Leistungen der SeeRabauken erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung beschränkt sich lediglich auf Körper- und Personenschäden, die vom Veranstalter vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt werden. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für das Versterben eines Tieres wird keine Haftung übernommen. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen und Garderobe wird keinerlei Haftung seitens des Veranstalters übernommen. 

Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund und für die durch den Kunden oder seinem Hund verursachten Schäden alleinig. Auch wenn auf Veranlassung des Veranstalters gehandelt wurde. Der Kunde trägt während der gesamten Veranstaltung die Aufsichtspflicht für seinen Hund alleinig. 
Der Kunde stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen frei, sofern der Kunde diese Unfälle vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Außerdem stellt der Kunde den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der zur Verfügung gestellten Miet-/Gegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei. 

Der Kunde übernimmt nach Übergabe der Mietsache die Haftung für diese und ist dem Veranstalter für Materialschäden bei vorsätzlichem und fahrlässigem Verhalten ersatzpflichtig. Unterzeichnet der Kunde für mehrere Teilnehmer, so bleibt er dem Veranstalter gegenüber in allen Punkten haftbar. Insbesondere haftet er gegenüber dem Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften für die anderen Teilnehmer mit. Bei Verlust und/oder Beschädigung der Mietsache haften Kunde und ggfs. Benutzer als Gesamtschuldner bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. 

Der Kunde hat Begleitpersonen von diesem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.  

  

§9 Bild- und Tonmaterial 
Mit der Teilnahme an den Veranstaltungsangeboten von den SeeRabauken erklärt sich der Kunde automatisch damit einverstanden, dass sämtliche während der Veranstaltung aufgenommene Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zu Marketingzwecken im Internet oder in Printmedien sowie zu Schulungszwecken verwendet werden dürfen. Vom Kunden angefertigte Foto-, Video- oder Tonaufnahmen dürfen gewerblich nur mit der Genehmigung von SeeRabauken angefertigt und veröffentlicht werden. 

 

 §10 Copyright 
Alle Veranstaltungskonzepte von SeeRabauken (insbesondere die SUP mit Hund – Workshop Konzepte sowie Kanutouren) unterliegen dem Copyright und sind geistiges Eigentum des Veranstalters und/oder SUP mit Hund/Yvonne Matuschek, Heroldsberg. Die Inhalte werden ausschließlich zum privaten Gebrauch vermittelt. Abläufe und Konzepte dürfen nicht kopiert, nachgeahmt oder in irgendeiner anderen Weise in dieser Form weitergegeben, vervielfältigt, veröffentlicht oder angeboten und verkauft werden. 

Unterlagen, die vom Veranstalter ausgehändigt werden, dürfen nicht ohne Genehmigung des Veranstalters vervielfältigt oder verbreitet werden. 

 

 §11 Gutscheine 

Gutscheine können innerhalb von drei Jahren (ab dem Datum auf dem Gutschein) bei SeeRabauken eingelöst werden. Der Veranstaltungswert sollte mindestens dem Betrag des Gutscheins entsprechen. Eine Zuzahlung ist möglich, sollte der Gutscheinwert unter dem Veranstaltungswert liegen. Etwaiges Restguthaben auf dem Gutschein wird nicht erstattet. Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst. Der Gutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde, die mit dem Gutschein ganz oder teilweise bezahlten Veranstaltungen im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt. Der Gutschein ist nicht übertragbar. 

  

§12 Sonstiges 

Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für das individuelle Erreichen von Veranstaltungszielen. Es wird jedoch auf die jeweiligen Bedürfnisse der Hunde und Menschen eingegangen. 

Jeder Kunde hat für das Wohlbefinden des eigenen Hundes zu sorgen. Zum Beispiel durch Futter, Wasser, ein gutsitzendes Geschirr. Es wird eine Leine benötigt. Kotbeutel sind durch den Kunden mitzubringen und die Hinterlassenschaften des eigenen Hundes sind zu entfernen.  

  

§13 Unwirksamkeit 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. 

  

§14 Erfüllungsort 
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ganderkesee.